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Bilanz: ein Jahr Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg

Ein Jahr Landesmobilitätsgesetz: Neue Instrumente stärken den ÖPNV und erleichtern die Umsetzung nachhaltiger Mobilität im Land.

Vor einem Jahr ist das Landesmobilitätsgesetz (LMG) in Kraft getreten. Es schafft klare Regeln für ein faires Miteinander der Verkehrsmittel und stärkt nachhaltige Mobilität. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau und der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Verkehrsminister Winfried Hermann zieht eine erste Bilanz: „Das Landesmobilitätsgesetz erleichtert durch klare Regeln die Umsetzung der Verkehrspolitik in Baden-Württemberg.“ Das Gesetz gebe Kommunen mehr Handlungssicherheit und eröffne neue Wege, Mobilitätsangebote vor Ort zu verbessern.

ÖPNV: Mobilitätspass als neues Finanzierungsinstrument

Eine wichtige Neuerung ist die Rechtsgrundlage für den Mobilitätspass. Er ermöglicht es Städten und Landkreisen, Beiträge von Einwohner:innen oder Kraftfahrzeug-Halter:innen zu erheben. Im Gegenzug erhalten diese ein Guthaben für Zeitkarten im ÖPNV. Die Einnahmen fließen in den Ausbau des Angebots, etwa zur Schließung von Angebotslücken oder zur Verdichtung von Fahrplänen. Eine Stadt bereitet derzeit die Einführung eines Mobilitätspasses vor, zunächst ohne verbindliche Entscheidung. Das Land unterstützt diese Phase mit einer Anschubförderung, damit weitere Kommunen von den Erfahrungen profitieren können.

Weitere Regelungen kurz im Überblick

Neben dem ÖPNV adressiert das LMG weitere Bereiche. Die digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeugen steigert die Effizienz der Überwachung deutlich. Pilotprojekte zeigen eine bis zu zwölfmal höhere Leistung gegenüber herkömmlichen Kontrollen. Der Bund plant eine bundesweite Rechtsgrundlage.

Zudem stärkt das Gesetz die Koordination der Radverkehrsnetze zwischen Land, Kreisen und Kommunen. In 31 von 44 Kreisen sind bereits Koordinationsstellen für den Radverkehr eingerichtet. Für mehr Verkehrssicherheit vor Schulen erleichtert eine landeseinheitliche Regelung seit 2025 die Einrichtung von Schulstraßen.

Insgesamt schafft das Landesmobilitätsgesetz verlässliche Rahmenbedingungen, um nachhaltige Mobilität voranzubringen – mit einem klaren Fokus auf einen leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV.

Eine ausführliche Bilanz finden Sie auf der Website des Ministeriums für Verkehr.

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