
Das flexible Verkehrsangebot deckt den Mittelbereich Ehingen ab und ist auf die Bahnhöfe in Ehingen und Munderkingen ausgerichtet.
Die Landesregierung baut den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg Schritt für Schritt zu einer vollwertigen Alternative zum individuellen, motorisierten Verkehr auf der Straße aus. Mit der angestrebten Mobilitätsgarantie schafft das Land ein verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 05:00 bis 00:00 Uhr und setzt damit einen deutlichen Anreiz, vom Auto auf Bus und Bahn umzusteigen. Eine wirtschaftlich tragfähige und ökologisch sinnvolle Umsetzung des angestrebten Ausbaus ist in Zeiten und Räumen mit schwacher Nachfrage nur durch flexible, nachfragegesteuerte On-Demand-Lösungen möglich. Das Ministerium für Verkehr fördert daher seit 2015 eine Vielzahl moderner, innovativer und nachhaltiger On-Demand-Verkehre.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme sowie die geförderten Projekte.
Das Ministerium für Verkehr hatte im Jahr 2015 den Landeswettbewerb „Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ ausgeschrieben. Im Rahmen des Wettbewerbs wurden die beiden Modellprojekte der Landkreise Calw und Göppingen mit insgesamt rd. 1,7 Millionen Euro gefördert. Mit den Modellvorhaben sollte exemplarisch demonstriert werden, wie ein flächendeckender Stundentakt im Sinne einer „Mobilitätsgarantie“ mit innovativen, bedarfsgesteuerten ÖPNV-Systemen auch im ländlichen Raum umgesetzt werden kann. Zudem sollten Wege aufgezeigt werden, wie ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und begrenzter finanzieller Ressourcen dauerhaft gesichert werden kann.
Im Rahmen des Förderprojekts „Ridepooling“ unterstützte das Verkehrsministerium das Projekt „fips“ zum Aufbau eines in den ÖPNV tiefenintegrierten On-Demand-Shuttledienstes der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in Mannheim mit rund 2,8 Millionen Euro. Die Shuttles dienen als Zubringer zum ÖPNV/Schienenpersonennahverkehr, vor allem zu Straßenbahnhaltestellen. Außerdem sind Tangentialverbindungen zwischen den Vororten sowie die Ergänzung von Buslinien in Tagesrandzeiten vorgesehen.
Im Rahmen des Förderaufrufs im Herbst 2020 konnten kommunale Aufgabenträger Fördermittel für Gesamtkonzepte aus Linien-, Rufbus- und On-Demand-Verkehren beantragen – zur Erschließung mindestens eines Mittelbereichs im ländlichen oder verdichteten ländlichen Raum, in Verbindung mit der Schiene oder einer Regiobuslinie.
Ziel war es, durch die Kombination von Linien- und Bedarfsverkehren einen Stundentakt im ländlichen Raum zu sichern. Zum Einsatz kommen sollten auch neue Angebote wie Rufbusse, Sammeltaxis oder integrierte Individualtransporte (z. B. Arzt- und Kurierfahrten). Die Buchung muss telefonisch sowie über Web- oder App-basierte Kanäle möglich sein; barrierefreie Fahrzeuge sind verpflichtend.
Die Förderung beträgt pro Vorhaben bis zu 1,8 Millionen Euro. Im Juli 2021 wurden fünf Pilotprojekte in den Landkreisen Alb-Donau, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freudenstadt und Schwäbisch Hall bewilligt.
Mit dem Förderprogramm „On-Demand-Verkehre“ unterstützt das Land Baden-Württemberg seit 2022 seine Stadt- und Landkreise mit Fördermitteln von bis zu zwei Millionen Euro bei der Einführung flexibler, bedarfsorientierter Mobilitätsangebote. Voraussetzung ist eine enge Verzahnung mit dem bestehenden Schienenpersonennahverkehr oder Regiobuslinien. Es muss eine stündliche Erreichbarkeit eines Ober- oder Mittelzentrums von 05:00 bis 00:00 Uhr – an Wochenenden ab 7:00 Uhr gewährleistet werden. Die Taktung kann in Kombination mit bereits bestehenden Linien erfolgen. Die Buchung muss über App und Telefon möglich sein. Antragsteller können das Bediengebiet individuell festlegen und ihr Projekt über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren schrittweise umsetzen.
2025 können Sie Förderanträge bis zum 26. September beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einreichen. Mehr erfahren Sie auf unsere Unterseiten zum Förderprogramm „On-Demand-Verkehre“.
Das flexible Verkehrsangebot deckt den Mittelbereich Ehingen ab und ist auf die Bahnhöfe in Ehingen und Munderkingen ausgerichtet.
Der „VVS-Rider“ im Bediengebiet Albtrauf ersetzt seit Anfang 2025 die bisherigen liniengebundenen Ruftaxis.
Beim On-Demand-Verkehr „mobil(er)leben“ im Landkreis Freudenstadt übernehmen lokale Taxi-Unternehmen die Fahrten.
Der „VVS-Rider“ bringt seit dem 10. Dezember 2023 im Bediengebiet Oberes Filstal rund um Geislingen a. d. S. Fahrgäste an ihr Ziel.
In Heidelberg ist am 7. April 2024 der On-Demand-Verkehr „fips (flexibles individuelles Personenshuttle)“ der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH gestartet.
Anfang 2025 hat das „bwshuttle Kirchardt“ – ein On-Demand-Verkehr im Landesdesign – den Betrieb aufgenommen.
Am 16. Dezember 2024 ist der On-Demand-Verkehr „MyShuttle“ in Malsch gestartet – dem inzwischen achten Bediengebiet des MyShuttles.
„fips“ in Mannheim war der erste vom Land geförderte On-Demand-Verkehr.
Am 11. Dezember 2023 hat der On-Demand-Verkehr „bwshuttle Enzkreis“ das Anrufsammeltaxi in Remchingen und Keltern im Enzkreis abgelöst.
In der Gemeinde Grafenberg ist das Angebot im Dezember 2024 gestartet, im August 2025 folgt die Ausweitung auf weitere Gebiete um Metzingen.
Seit dem 1. Mai 2024 bringt der On-Demand-Verkehr „Hey! Move“ Fahrgäste im Landkreis Tuttlingen auf Bestellung von A nach B.