Ein Mann und eine Frau mit grauen Haaren laufen von einem Bus weg. Sie haben Wanderstöcke in den Händen.
Foto: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Mobilitätsgarantie

Mobilitätsgarantie im ÖPNV

Durch eine verlässliche Bedienung aller Orte von 5-24 Uhr in einem dichten Takt soll die Mobilitätsgarantie einen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen.

Das Gutachten ÖPNV-Report 2020 stellte fest, dass in der Schweiz und in Vorarlberg (Österreich) mit einem dichteren Fahrplan und gutem Taktangebot im städtischen und im ländlichen Raum deutlich mehr Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt werden als in vergleichbaren Regionen in Baden-Württemberg. Der flächendeckende Ausbau des ÖPNV-Angebots durch signifikante Fahrplan- und Taktverdichtungen in städtischen und ländlichen Räumen stellt einen wesentlichen Hebel zur Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV dar. Daher ist die Mobilitätsgarantie sowohl eine zentrale Maßnahme der vom Kabinett der Landesregierung im Mai 2022 beschlossenen ÖPNV-Strategie 2030 als auch ein wichtiger Baustein der Mobilität der Zukunft im Koalitionsvertrag 2021-26.

Alle Orte sollen zu den gängigen Verkehrszeiten in Verdichtungsräumen mindestens alle 15 Minuten und in ländlichen Räumen alle 30 Minuten angebunden sein. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel verankert, dass die Mobilitätsgarantie in einer ersten Stufe innerhalb der beruflichen Hauptverkehrszeit bis 2026 erreicht sein soll. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten soll in Verdichtungsräumen ein 30-Minuten-Takt und in ländlichen Räumen ein 60-Minuten-Takt umgesetzt sein.

Dieser ambitionierte Ausbau lässt sich in Regionen und zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage wirtschaftlich tragfähig und ökologisch sinnvoll nur mit flexiblen und nachfragegesteuerten On-Demand-Angeboten (Kleinbussen, Anruf-Sammel-Taxis etc.) realisieren. Hierzu helfen in besonderer Weise digitale Technologien. Der On-Demand-Verkehr soll daher auf breiter Front unterstützt werden.

Förderung durch das Land Baden-Württemberg

Die genauen Kosten und die Mindestbedienstandards der Mobilitätsgarantie wurden gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und ausgewählten Modellkommunen ermittelt und diskutiert. Es besteht mit den kommunalen Landesverbänden Einigkeit darüber, dass die Finanzierung dieser aus Klimaschutzgründen dringend erforderlichen massiven Angebotsausweitungen nur als gemeinsame Kraftanstrengung aller verantwortlichen Akteure – Bund, Land und Kommunen – gelingen wird.

Von Seiten des Landes werden mit der Realisierung des SPNV-Zielkonzeptes, der Förderung von Regiobuslinien sowie der Förderung von ergänzenden On-Demand-Verkehren die Vorrausetzungen geschaffen, um den Ausbau des ÖPNV nach dem Leitbild der Mobilitätsgarantie im Land zu entwickeln. Mit Inanspruchnahme dieser Förderkulisse leisten die Kommunen mit ihrem Kofinanzierungsanteil den kommunalen Anteil zum Ausbau des ÖPNV. Der Einstieg in eine strukturelle Finanzierung der Mobilitätsgarantie soll in dieser Legislaturperiode gefunden werden, sobald die Einführung des Deutschlandtickets abgeschlossen ist.  

Umsetzung in den Kommunen

Verkehrsunternehmen werden für die Erfüllung der Mobilitätsgarantie erhebliche Mehrkilometerleistungen erbringen müssen. Sie müssen ausreichend Personal einstellen und sicherstellen, dass eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen in den benötigten Dimensionen verfügbar sind, denn flexible Bedienformen erfordern u.a. kleinere Fahrzeuge. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind möglichst differenzierte Kostenkalkulationen, die am besten gemeinsam von Land und ÖPNV-Aufgabenträgern ermittelt und aufgestellt werden sollten.

Die Mobilitätsgarantie wird im partnerschaftlichen Dialog mit den Kommunen ausgearbeitet. Gemeinsam mit Modellkommunen, welche mehr als ein Drittel der Fläche und 58 Prozent der Einwohner:innen BWs abdecken, werden offene Fragen diskutiert und geklärt, sowie die Kosten für den signifikanten ÖPNV-Ausbau berechnet. In diesem Zusammenhang wird mit den Modellkommunen auch das Projekt zum Mobilitätspass bearbeitet.   

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