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Wegweisendes Urteil zum Anwohnerparken

Bundesverwaltungsgericht kippt Freiburger Regelung zum Anwohnerparken.

Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren im Jahr 2020 gestrichen wurde, hatte die Stadt Freiburg die Gebühr auf im Mittel 360 Euro pro Jahr erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Regelung der Stadt zum Bewohnerparken Mitte Juni 2023 für unzulässig erklärt. Der Grund dafür war allerdings nicht Höhe der Gebühr. Die drei ausschlaggebenden Faktoren:

  • Die Stadt hätte anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen, denn nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.
  • Die im Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen stufte das Gericht als unzulässig ein.
  • Die Freiburger Regelung enthält Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge. Diese Stuften die Richter:innen als zu groß ein. „Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Freiburger Satzung zum Anwohnerparken war zum April 2022 in Kraft getreten. Mit ihr erhöhte sich die Gebühr für das Anwohnerparken von zuvor 30 auf im Mittel 360 Euro pro Jahr. Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt: Autos unter 4,21 Meter Länge kostet der Anwohnerparkausweis 240 Euro, für Fahrzeuge über 4,70 Meter Länge 480 Euro. Anhand verschiedener sozialer Kriterien beurteilte die Stadt, wem sie einen Bewohnerparkausweis zum halben Preis oder sogar kostenfrei ausstellt. Ein FDP-Stadtrat hatte dagegen die Regelung geklagt.

Grundsätzliche hatten die Bundesverwaltungsrichter:innen allerdings keine Bedenken gegen eine Gebühren von 360 Euro pro Jahr.

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