Verkehrsminister Winfried Hermann machte deutlich, dass ein pünktlicher und kundenfreundlicher Personennahverkehr auf der Schiene für ihn eine hohe Priorität hat: „Bei der Verlässlichkeit und Sauberkeit auf manchen Strecken im Land gibt es zu viel Luft nach oben. Da soll und muss sich etwas ändern, damit die Bahn als Verkehrsmittel wieder attraktiver wird.“ Deshalb hat das Land 2023 den „Aktionsplan Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ aufs Gleis gesetzt – und mit dem Verkehrsvertrag 2.0 nun ein wesentliches Versprechen daraus in die Tat umgesetzt.
Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen. So setzen die neuen Regelungen wesentlich Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“
Vier Maßnahmengruppen
Im Kern umfasst der „Verkehrsvertrag 2.0“ vier Maßnahmengruppen: