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Telefahren in Deutschland: Ergänzung zu autonomem Fahren

Seit Dezember 2025 ist Telefahren auf deutschen Straßen erlaubt – der Mensch bleibt dabei Fahrzeugführer.

Mit der neuen Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) ist seit dem 1. Dezember 2025 erstmals der Betrieb ferngesteuerter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Telefahren bedeutet, dass eine qualifizierte Telefahrerin oder ein Telefahrer ein Fahrzeug in Echtzeit aus einer Leitstelle steuert. Die Leitstände verfügen über Bildschirme, Lenkrad, Pedale und eine stabile Datenverbindung. Die Person am Steuer bleibt rechtlich Fahrzeugführerin und trägt weiterhin die volle Verantwortung, auch bei einem Unfall.

Ein Telefahrzeug ist ein konventionelles Auto, das mit Kameras und Sensoren ausgestattet ist. Es überträgt seine Daten kontinuierlich an die Leitstelle. Bei einem Ausfall der Verbindung muss es automatisch abbremsen und sicher zum Stillstand kommen. Fachleute sprechen vom „risikominimalen Zustand“.

Unterschied zum autonomen Fahren

Der zentrale Unterschied: Telefahrzeuge fahren nicht selbstständig. Beim autonomen Fahren verarbeitet eine künstliche Intelligenz komplexe Situationen und trifft Entscheidungen. Das Telefahrzeug reagiert – abgesehen von einem Notbrems- und Spurhalteassistenzsystem – ausschließlich auf menschliche Eingaben. Eine autonome Sensorik ist deshalb nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Teleoperation bleibt an ein 1:1-Verhältnis zwischen Fahrzeug und fahrender Person gebunden.

Bedeutung und mögliche Einsatzfelder

Teleoperation kann neue Mobilitätsangebote ermöglichen. Carsharing-Anbieter könnten Fahrzeuge bedarfsgerecht vorfahren, ohne Personal vor Ort zu benötigen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eröffnen sich Optionen: In nachfrageschwachen Zeiten oder in ländlichen Räumen lassen sich On-Demand-Angebote ergänzen, ohne dauerhaft Fahrpersonal bereitzuhalten. Das reduziert Leerlaufzeiten und kann Ressourcen schonen.

Die Möglichkeit von Telefahren kann sich auch positiv auf den Fachkräftemangel auswirken. Teleoperation ermöglicht es Fahrern:innen, Fahrzeuge aus einer Zentrale zu steuern, was den Beruf attraktiver macht und Engpässe ausgleichen soll. Darüber hinaus kann die StVFernLV auch als ergänzende Technologie bei Level-4-Fahrzeigen dienen – indem ein:e Telefahrer:in in seltenen oder komplexen Situationen kurzzeitig unterstützt oder übernimmt, wenn das autonome System seine Grenzen erreicht.

Eine Herausforderung bleibt die Datenübertragung. Für die sichere Steuerung in Echtzeit sind große Datenmengen erforderlich. Nach Angaben der Telekom ist dafür ein leistungsfähiges 5G-Netz notwendig.

Beispiele aus der Praxis

Das Berliner Start-up Vay setzt Telefahren bereits seit Anfang 2024 in Las Vegas ein. Telefahrer:innen bringen dort Leihautos zum Standort der Kund:innen. Mehr als 30.000 Fahrten wurden seitdem gebucht, rund 100 Fahrzeuge sind im Einsatz. Die 2025 eingeführte StVFernLV ermöglicht nun auch in Deutschland ein standardisiertes Genehmigungsverfahren. Vay bezeichnet dies als „regulatorischen Meilenstein“.

Ob sich Teleoperation wirtschaftlich lohnt, ist offen. Die notwendige Fahrzeugausstattung ist teuer, und rechtlich darf ein Telefahrer bisher nur ein Fahrzeug gleichzeitig steuern. Fachleute sehen dieses Verhältnis als Übergangslösung.

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