Der Förderaufruf ist in zwei verschiedene Schwerpunkte eingeteilt: Förderlinie I „Ländlicher Raum“ bezuschusst Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden, mit mindestens 8 Millionen Euro. Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNVs im überwiegend städtisch geprägten Raum mit mindestens 15 Mio. Euro pro Antrag. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.
Die geförderten Projekte sollen:
- Die Attraktivität des ÖPNV erhöhen
- Die Nutzung des ÖPNV steigern
- Zur Verlagerung von Verkehren des MIV auf den ÖPNV beitragen
- Die CO2-Emissionen des ÖPNV und des Verkehrssektors reduzieren
Das Bundesverkehrsministerium fördert daher Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität
- Entwicklung attraktiver Tarife
- Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen
- Weitere Maßnahmen
Die geförderten Projekte müssen spätestens am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 09.09.2022 über das eService-Portal des BAG eingereicht werden.
Detaillierte Infos zum Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ erhalten sie hier .