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Hinweise zur Anwendbarkeit der StVO-Novelle

Das Land unterstützt mit einem Schreiben die Anwendung der novellierten StVO durch Kommunen und Straßenverkehrsbehörden.

Am 11. Oktober 2024 trat die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Jetzt hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg darauf aufbauend ein Schreiben mit Hinweisen zur Anwendung der neuen StVO veröffentlicht. Das Schreiben ermuntert Kommunen, Straßenverkehrsbehörden und weitere Akteuren, mit der Anwendung der Verordnung zu beginnen – auch bereits, bevor die zugehörige Verwaltungsvorschrift auf Bundesebene novelliert wurde.

Der Bundesrat hatte der Novelle der StVO im Juli zugestimmt und somit den Weg freigemacht für eine Reihe von Änderungen zugunsten der Verkehrssicherheit und des Gesundheits- und Klimaschutzes. Das Land Baden-Württemberg begrüßte die Änderungen ausdrücklich, denn sie schaffen mehr Handlungsmöglichkeiten für eine zukunftsorientierte Gestaltung der Verkehrsräume.

So kann aufgrund der Novelle Tempo 30 künftig vereinfacht angeordnet werden. Das schützt insbesondere Schüler:innen und macht Schulwege sicherer. Da die Novelle erstmals auch den Klima- und Umweltschutz als Ziel des Verkehrs verankert, ergeben sich auch hier neue Anordnungsmöglichkeiten. Kommunen können beispielsweise deutlich einfacher Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitstellen oder Sonderfahrspuren für Busse oder andere Mobilitätsformen einrichten. Damit bringen sie die nachhaltige Mobilität vor Ort voran und leisten einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz.

Hinweispapier hier herunterladen.

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Schlagwörter: Recht und Gesetze

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