Nach der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 bezuschusst das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Kauf von Elektro-Nutzfahrzeugen und E-Bussen sowie der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Eine Umrüstung oder Leasingraten sind nicht förderfähig. Der Mindestförderbetrag sind 25.000 Euro brutto. Die Fahrzeuge müssen mit 100 Prozent erneuerbaren Energien geladen werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen – dazu zählen u. a. Landkreise, kreisfreie Städte sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Aktuell können Förderanträge noch bis zum 28. Juli beim Projektträger Jülich (PTJ) gestellt werden.
Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten zu leisten und die relevanten Akteure sachgerecht bei der Umstellung ihrer Fuhrparke zu unterstützen.