Damit ein On-Demand-Verkehr erfolgreich sein kann, braucht er eine gute App, und diese zu programmieren ist teuer. Da kommt das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) wie gerufen. Das BMDV unterstützt im Programm breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. Darunter fallen beispielsweise Systeme zur digitalen Information von Fahrgästen in Echtzeit oder zur Erhebung und Nutzung von Daten, anbieterübergreifende Mobilitätsplattformen, Verkehrsmanagementsysteme und die angesprochenen App-Lösungen für On-Demand-Verkehre. Das Programm hat in 2024 erstmals zwei Förderlinien – für urbane und ländliche Räume. Eine Bewerbung per kurzer Skizze ist bis zum 17. Juni 2024 möglich.
Die grundsätzlichen Förderbedingungen des Programms auf einen Blick:
- Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
- Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
- Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehoben werden.
- Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen (Anforderungen gemäß Gliederungsvorgabe im Folgenden).
Die Skizzeneinreichung erfolgt ausschließlich über das Portal easy-Online unter diesen Links:
Förderlinie I: Ländliche Räume
Förderlinie II: Städtische Räume
Weitere Infos:
Zum Förderprogramm Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme