Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat einen neuen Förderaufruf für die kommunale Mobilitätsplanung gestartet. Gefördert werden die Erstellung und Fortschreibung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne nach dem europäischen Konzept der „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). Für das Jahr 2026 stellt der Bund dafür insgesamt 14 Millionen Euro bereit. Die Förderung ist Teil des Programms „nachhaltig.mobil.planen.“.
Ziel der Förderung ist es, eine bundesweit einheitliche strategische Planungsgrundlage auf kommunaler Ebene zu schaffen und die Zahl nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne in Deutschland zu erhöhen. Kommunen sollen Mobilität ganzheitlich planen und dabei alle Verkehrsträger berücksichtigen – vom öffentlichen Verkehr über den motorisierten Individualverkehr bis hin zu Fuß- und Radverkehr.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärt: „Wir unterstützen Kommunen, die Mobilitätsbedürfnisse aller Verkehrseilnehmerinnen und -teilnehmer in den Blick zu nehmen und in Einklang zu bringen. […] Mobilität soll klima- und umweltfreundlich, effizient, verfügbar und bezahlbar sein.“
Grundlage der Förderung sind nationale SUMP-Kriterien, die die europäischen Vorgaben konkretisieren und eine einheitliche Anwendung ermöglichen. Sie dienen zugleich als Maßstab für die Auswahl der Projekte. Zu den Kriterien zählen unter anderem zuverlässige, sichere und wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote, ein attraktiver Fuß- und Radverkehr, die Reduktion von CO₂, Schadstoffen und Lärm sowie die integrierte Betrachtung aller Verkehrsträger. Transparente Beteiligungsverfahren sollen Bürger:innen frühzeitig einbeziehen.
Förderfähige Leistungen
- Analysen zum Status quo der Verkehrssituation
- Verkehrsmodellierungen
- Beteiligungsverfahren
- Personalstellen zum Aufbau von Kapazitäten und Expertise
- Beauftragung externer Planungsleistungen
- Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren
- Erhebung und Qualitätsmanagement von Daten der städtischen Mobilität
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise sowie Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, etwa Zweckverbände. Interkommunale Verbundvorhaben können ebenfalls Anträge stellen.
Skizzen für Förderanträge können bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen bietet die Internetseite des Programms.
