Die Deutsche Bahn, das Land Baden-Württemberg, der Zweckverband Regional-Stadtbahn NeckarAlb sowie die Landkreise Sigmaringen, Zollernalbkreis und Tübingen treiben die Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn von Tübingen nach Sigmaringen gemeinsam weiter voran. Nun haben die Projektpartner sich für Ausbau und Elektrifizierung der Strecke auf die Eckwerte eines gemeinsamen Zeit- und Umsetzungsplans verständigt, nach dem der elektrische Betrieb stufenweise ab spätestens 2038 aufgenommen werden kann. Darüber informierten sie in einem gemeinsamen Pressegespräch in Balingen.
Mit dem nun abgestimmten Vorgehen sollen die Planungen für Ausbau, Modernisierung und Elektrifizierung der Bahnstrecke von Tübingen nach Sigmaringen zügig fortgeführt werden. Ziel ist es, möglichst rasch mit den ersten Arbeiten entlang der Strecke zu beginnen. Hierfür haben die Beteiligten neben einem für alle verbindlichen Zeitplan zusätzlich weitere Beschleunigungspotenziale definiert, die bis zum Abschluss des Projekts laufend geprüft und, wo immer möglich, umgesetzt werden sollen.
Basisvariante und Chancenvariante
Die Basisvariante sieht eine Umsetzung der Elektrifizierung von Tübingen nach Albstadt-Ebingen bis zum Jahr 2039 vor. Im Folgejahr würde dann Sigmaringen erreicht. Weiteres Beschleunigungspotenzial ergibt sich aus einer sogenannten Chancenvariante. Sie beinhaltet insbesondere ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hinzu kommt die Umsetzung der Strecke in einem Partnerschaftsmodell. Dabei wird die Bauwirtschaft eng in die Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Umsetzung eingebunden. Die Projektpartner sehen darin insbesondere Vorteile hinsichtlich Planungssicherheit, Terminsteuerung und Ressourceneffizienz. Vergleichbare Modelle wurden im Land Baden-Württemberg und darüber hinaus bereits erfolgreich erprobt.
Abschnittsweise Realisierung
Die Projektpartner haben sich weiterhin darauf verständigt, dass der Ausbau in vier Abschnitten realisiert werden soll. Start der Bauarbeiten ist in Tübingen, wo heute das elektrifizierte Streckennetz endet. Die anschließenden Ausbauabschnitte sind: ▪ Tübingen – Hechingen (24,7 km) ▪ Hechingen – Balingen (17,0 km) ▪ Balingen – Albstadt (17,9 km) ▪ Albstadt – Sigmaringen (27,9 km). Die Abschnittsbildung ermöglicht es, die Einschränkungen durch den Bau zu minimieren und den Zugverkehr auf den jeweils nicht betroffenen Streckenabschnitten weiterhin aufrechtzuerhalten. Für gesperrte Bereiche wird es jeweils einen auf die Züge abgestimmten Schienenersatzverkehr geben. Nach der Fertigstellung eines Bauabschnitts soll der Bahnverkehr dort schnellstmöglich (und dann elektrisch) wieder aufgenommen werden. Dadurch profitieren bereits fertiggestellte Abschnitte frühzeitig von der Wiederherstellung der umsteigefreien Anbindung an den Knoten Stuttgart und neuen Direktverbindungen zum Flughafen und zur Messe.
Vorabmaßnahmen
Um den vereinbarten Zeitplan zu stabilisieren und auch weiter zu beschleunigen, wollen die Projektpartner bereits vor Beginn der eigentlichen Elektrifizierungsarbeiten einzelne Vorabmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören beispielsweise die Herstellung der erforderlichen Bahnstromversorgung, Bahnsteigmodernisierungen und die vorgezogene Erneuerung von Brückenbauwerken entlang der Strecke.
Projektkosten
Die Gesamtkosten für Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn von Tübingen bis Albstadt liegen mit Preisstand 2026 voraussichtlich bei 1.503 Mio. EUR. Für den Abschnitt von Albstadt bis Sigmaringen liegen die Kosten, ebenfalls mit Preisstand 2026, voraussichtlich bei 200 Mio. EUR. Für beide Abschnitte ist mit Zuschüssen aus dem GVFG-Bundesprogramm in Höhe von 75 %, bei der Elektrifizierung sogar 90 % der Baukosten durch den Bund zu rechnen. Hinzu kommen ergänzende Landeszuschüsse. Dabei plant das Land, 50% der Ausbaukosten beziehungsweise 100% der Elektrifizierungskosten, die nicht durch den Bund finanziert werden, zu übernehmen. An der Vorfinanzierung der Leistungsphasen 3 und 4 plant das Land ebenfalls eine Beteiligung in Höhe von 50 % der Kosten.
Projekthintergrund
Eigentümerin und zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen für die Zollern-Alb-Bahn ist die DB InfraGO AG. Sie nimmt damit auch die Bauherrenfunktion für die vorgesehenen Ausbau- und Elektrifizierungsmaßnahmen wahr. Der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb koordiniert die kommunale Projektseite für den Abschnitt Tübingen bis Albstadt-Ebingen („ZAB Nord“) im Rahmen des Gesamtprojekts Regional-Stadtbahn Neckar-Alb. Für den südlichen Abschnitt von Albstadt-Ebingen bis Sigmaringen („ZAB Süd“) sind der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis kommunaler Vertragspartner. Bund und Land fördern den Ausbau aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms. Die Pläne zur Umsetzung der Strecke sollen in den kommenden Wochen in den jeweils zuständigen kommunalen Gremien beraten werden. Der Abschluss der Planungsverträge mit der Deutschen Bahn und dem Land Baden-Württemberg ist im Anschluss vorgesehen.
