Der Bund fördert Elektrofahrzeuge für Kommunen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt Kommunen mit der Förderrichtlinie Elektromobilität bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bezuschusst Kommunen, nachgelagerte Landesbehörden und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bei der Beschaffung von Pkw für bis zu neun Personen (inklusive Fahrer) und von Leichtfahrzeugen. Gefördert werden 40 Prozent der Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung oder der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Nicht gefördert wird die Anschaffung von Nutzfahrzeugen oder Bussen.

Förderfähig sind Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Institution. Voraussetzung ist, dass die Pkw und Leichtfahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt stehen hierfür 10 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.

Alle Unterlagen und Informationen finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie online unter: www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest/faq2023

Online-Seminar zum Förderaufruf

In einem Online-Seminar am 9. Mai 2023 von 13-14 Uhr gehen die NOW GmbH und der Projektträger Jülich (PtJ) detailliert auf die Inhalte des Förderaufrufs ein und beantworten Fragen.

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