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Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Das neue Gesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte deutlich beschleunigen und digitalisieren.

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Mit der Reform setzt die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte sollen vereinfacht, digitalisiert und erheblich beschleunigt werden. Ziel ist es, Sanierungen und Ausbauten schneller umzusetzen und damit die Verkehrsinfrastruktur zukunftsfähig zu machen.

Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen treffen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das neue Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Dazu werden maßgebliche Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften angepasst.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte: „Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht.“

Die Modernisierung des Planungsrechts soll spürbare Effekte bringen. Doppelprüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren entfallen, wodurch Monate bis Jahre eingespart werden können. Digitale Verfahren wie Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützte Bearbeitung von Einwendungen sollen Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen. Verbindliche Fristen verhindern Stillstand durch ausbleibende Entscheidungen. Schon eine Effizienzsteigerung von zehn Prozent würde ermöglichen, mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umzusetzen. Zudem lassen sich inflationsbedingte Kostensteigerungen durch schnellere Abläufe reduzieren.

Das Bundesverkehrsministerium hat einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren ganzheitlich betrachtet und dort beschleunigt, wo es erforderlich ist. Weitergehende Änderungen im Umweltrecht sollen in einem zweiten Gesetzespaket folgen, das bis Ende Februar 2026 vom Bundesumweltministerium eingebracht wird. 

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