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Branchenvereinbarung für saubere Busse

Das Land setzt auf saubere Busantriebe: Baden-Württemberg tritt der bundesweiten Branchenvereinbarung zur Umsetzung der EU-Vorgaben bei.

Baden-Württemberg ist der bundesweiten Branchenvereinbarung zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes beigetreten. Mit der Unterzeichnung setzt das Land ein klares Zeichen für den Klimaschutz im öffentlichen Nahverkehr und verpflichtet sich zur Einhaltung verbindlicher Quoten für saubere und emissionsfreie Busantriebe.

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie „Clean Vehicles Directive“ (2019/1161) und verpflichtet öffentliche Auftraggeber bei der Busbeschaffung zur Einhaltung konkreter Zielvorgaben. Bis 2025 müssen 45 Prozent der neu angeschafften Busse sauber angetrieben sein, die Hälfte davon – also mindestens 22,5 Prozent – emissionsfrei.

Ziel der Vereinbarung ist es, durch gemeinsame Koordination auf Bundes- und Landesebene die Einhaltung der EU-Vorgaben zu sichern. Über ein gemeinsames Melde- und Auswertungsverfahren werden Beschaffungsdaten erfasst und ausgewertet. Auf dieser Grundlage können die gesetzlichen Quoten flexibler erfüllt werden, etwa durch eine Zusammenrechnung der Fahrzeuge verschiedener Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte anlässlich der Unterzeichnung:
„Mit dem Beitritt setzen wir ein starkes Signal für die Verkehrswende in Baden-Württemberg. Die Vereinbarung steckt den Weg zum emissionsfreien Busverkehr klar ab. […] Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Straßenverkehr in Zukunft sauberer, leiser und klimafreundlicher wird.“

Auch der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) und die Stadt- und Landkreise sind der Branchenvereinbarung beigetreten. Sie übernehmen als Interessenvertreter vieler mittelständischer Verkehrsunternehmen im Land bzw. Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemeinsam Verantwortung für die Erreichung der Ziele. Der WBO beteiligt sich künftig an der regelmäßigen Datenerhebung und Auswertung im Rahmen der Branchenvereinbarung. 

Busförderung durch den Bund

Zum 1. Januar 2026 werden sich die gesetzlichen Vorgaben zur Beschaffung emissionsfreier Busse nochmals verschärfen. Das bedeutet für die Verkehrsunternehmen, dass die Investitionskosten für die Antriebstransformation weiter steigen werden und für die Aufgabenträger, dass die Verkehrsleistungen teurer werden. Der Bund fördert dieses Jahr wieder Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrobussen.

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