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Beteiligungsprozess zum autonomen Fahren

Der Beteiligungsprozess zur „Stärkung des öffentlichen Verkehrs in Baden-Württemberg durch den Einsatz autonomer Fahrzeuge“ startet.

Das Land Baden-Württemberg arbeitet kontinuierlich am Markthochlauf autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr, um langfristig Effizienz-, Qualitäts- und Innovationspotentiale für diesen zu erschließen. Die Potenziale des autonomen Fahrens sind für einen leistungsfähigen und zukunftssicheren Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) enorm. Das autonome Fahren kann, vor allem zunächst im straßengebundenen ÖPNV, Versorgungslücken schließen, die Verkehrsleistung gezielt erweitern, einen effizienten Ressourceneinsatz ermöglichen und dem Fachkräftemangel im ÖPNV entgegenwirken. 

Für einen strukturierten Markthochlauf und den initialen Regelbetrieb des autonomen Fahrens im ÖPNV müssen zunächst insbesondere organisatorische, betriebliche und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden und Kernthemen wie z.B. die Konkretisierung von Anwendungsfällen, Fragen zur Organisation und Anforderungen der Leitstellen, die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften oder die Beschaffung und Instandhaltung von Fahrzeugen hinreichend und fundiert betrachtet werden. Um dies zu gewährleisten, startet das Ministerium für Verkehr im ersten Halbjahr 2026 einen fachlich fundierten Beteiligungsprozess mit den ÖPNV-Akteuren im Land. Im Rahmen dieses Prozesses sollen vorhandene Fach- und Sachkenntnisse sowie bestehende Expertise gebündelt und praxisnah verfügbar gemacht werden. Ziel des Prozesses ist es, bis zum Ende des Jahres die organisatorischen, betrieblichen und rechtlichen Fragestellungen soweit abzuarbeiten, um die Voraussetzungen für einen Regelbetrieb des autonomen Fahrens im ÖPNV geschaffen zu haben.

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Schlagwörter: Autonomes Fahren

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