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Kabinett beschließt Maßnahmen gegen Fahrermangel

Bundeskabinett erleichtert Zugang zum Job Berufskraftfahrer:in: mehrsprachige Prüfungen, Anerkennung ausländischer Führerscheine, kürzere Prüfzeiten.

Das Bundeskabinett hat eine vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie zu weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen. Ziel ist es, den anhaltenden Mangel an Berufskraftfahrer:innen im Güterverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu mindern und den Zugang zum Beruf zu erleichtern. Die Regelungen sollen die Fachkräftegewinnung langfristig stärken, auch mit Blick auf Fahrer:innen aus dem Ausland.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte die zentrale Bedeutung des Berufsstandes für Wirtschaft und Gesellschaft: „Ohne unsere Berufskraftfahrer in der Logistik und im ÖPNV würde Deutschland stillstehen.“ Die Verordnung senkt nach Angaben des Ministeriums Zugangshürden und verkürzt Wege in den Arbeitsmarkt.

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem die folgenden Punkte vor:

  • Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation soll künftig – neben Deutsch – in einer von acht Fremdsprachen abgelegt (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) werden können.
  • Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, sodass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
  • Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
  • In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.
  • Die praktische Prüfung soll von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden. 

Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist noch für dieses Jahr geplant.

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Schlagwörter: BusRecht und Gesetze

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