Jetzt Verwaltungskostenpauschale 2022 beantragen

Für Bürgerbusse und andere bürgerschaftlich getragenen Verkehre kann noch bis zum 30. April die Verwaltungskostenpauschale beantragt werden.

Seit 2018 fördert das Land Baden-Württemberg die Betreiber von Bürgerbussen und Bürgerrufautos durch die Übernahme von Verwaltungskosten. Die Betreiber erhalten jährlich – seit 2021 pauschal – 1500 Euro. Die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Antragsstellung entfällt somit. Eine Bestätigung, dass die Fördermittel zweckentsprechend in folgenden Bereichen verwendet wird, genügt:

  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren
  • Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie sonstigen ehrenamtlichen Personen
  • Anmietung eines Fahrzeugs
  • Versicherungen, die unmittelbar mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot in Verbindung stehen (Bsp. Haftpflicht für ehrenamtliches Personal; ausgenommen: KFZ-Versicherungen)
  • Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen einschließlich Ehrungen

Die Mittel für die Pauschale dürfen nicht verwendet werden, um Fahrzeuge anzuschaffen oder direkte Betriebskosten des Verkehrs zu decken.

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Gemeinden und eingetragene Vereine sowie die Betreiber genehmigungsfrei gestalteter Verkehre, soweit sie die Kriterien aus der Förderrichtlinie erfüllen.

Hier geht es zum Antragsformular und zu den weiteren Informationen

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