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Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschleunigt Projekte für Bahn und ÖPNV

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungen für Bahn und ÖPNV beschleunigen.

Der Bundestag hat Ende Juni das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es soll dazu beitragen, Verkehrsprojekte schneller zu planen und umzusetzen. Behörden müssen Verfahren stärker digitalisieren, Doppelprüfungen sollen entfallen. Zentrale Infrastrukturprojekte erhalten als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse zudem ein höheres Gewicht bei behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen.

Für Bahn und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) enthält das Gesetz konkrete Vereinfachungen. Bestimmte Baumaßnahmen zur Elektrifizierung und Digitalisierung sowie an Bahnsteigen können künftig unter festgelegten Voraussetzungen ohne Plangenehmigung umgesetzt werden. Das gilt auch für Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik sowie an Kreuzungs-, Überhol- und Rangiergleisen.

Bei Elektrifizierungsprojekten erweitert das Gesetz außerdem die Ausnahmen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auf Maßnahmen mit einer Streckenlänge von bis zu 180 Kilometern. Vier weitere grenzüberschreitende Schienenverbindungen werden in den Maßnahmenkatalog des Bundesschienenwegeausbaugesetzes aufgenommen. Sie sollen die Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Schienennetzes sowie die Verbindungen zu den europäischen Nachbarländern stärken.

In der Bundestagsdebatte äußerten Oppositionsparteien Bedenken, dass die Beschleunigung von Verfahren den Natur- und Umweltschutz, Beteiligungsrechte sowie Eigentumsinteressen schwächen könnte.

Milliardeninvestitionen in das Schienennetz

Für Verkehrsinvestitionen stehen in der Legislaturperiode von 2025 bis 2029 nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums rund 170 Milliarden Euro bereit. Für 2027 sind rund 33,7 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen etwa 20,8 Milliarden Euro und damit knapp 62 Prozent auf die Schiene. Für Bundesfernstraßen sind 11,2 Milliarden Euro und für Wasserstraßen 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.

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