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Förderung für Elektroautos

Das BMDV fördert die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Unternehmen, Vereine und Kommunen mit bis zu 1 Million Euro.

Braucht ihr Gemeinschaftsverkehre ein neues elektrisches Bürgerrufauto? Dann könnte der aktuelle Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für Sie interessant sein. Denn das BMDV unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Einreichungsfrist des aktuellen Aufrufs über das easy-Online-System ist der 20.April 2023.

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:

Online-Seminar zum Förderaufruf

In einem Online-Seminar am 27. März 2023 um 13 Uhr gehen die NOW GmbH und der Projektträger Jülich (PtJ) detailliert auf die Inhalte des Förderaufrufs für Unternehmen, Verbände und Vereine ein und beantworten Fragen. Ein zweiter Termin für Länder, Kommunen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft folgt in Kürze.

Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft

Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden.

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