Mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende, für den öffentlichen Nahverkehr, für urbanes Grün und Aufenthalt: Eine nachhaltige Stadt- und Mobilitätsentwicklung erfordert, den Straßenraum neu zu denken und unterschiedliche Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen. Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Jahr 2024 wurden hierfür neue Handlungsmöglichkeiten geschaffen: Erstmals können Ziele des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung gleichwertig in verkehrsrechtliche Entscheidungen einbezogen werden.
Doch welche konkreten Spielräume ergeben sich daraus und wie lassen sich diese in der kommunalen Praxis anwenden? Diesen Fragestellungen geht dieser Workshop nach. Ziel ist, dass Sie konkrete Lösungsansätze und Argumentationslinien aus dem Workshop ziehen können.
Im Workshop erwarten Sie:
- Fundierte Einblicke in die rechtlichen Grundlagen zur Umverteilung des Straßenraums
Von Radverkehrsinfrastruktur über Multifunktionsstreifen bis hin zu flächenhafter Verkehrsberuhigung und Parkraummanagement: Fachliche Impulse zum Straßenverkehrsrecht unter Einbeziehung des Straßenrechts zeigen auf, was mit Blick auf unterschiedliche Maßnahmen rechtlich möglich ist. - Praxisnahe Diskussionen zu Handlungsspielräumen und offenen Fragen
Welche Nachweise sind erforderlich, um Maßnahmen mit Verweis auf Umwelt- und Klimaschutz anzuordnen, wann gilt eine Fußverkehrsfläche als „angemessen“ und welche Anforderungen bestehen an ein „verkehrsplanerisches Gesamtkonzept“? Im gemeinsamen Austausch beleuchten Referierenden und Teilnehmenden zentrale Begriffe, diskutieren Auslegungsspielräume und greifen Fragen zu bestehenden Unsicherheiten in der rechtlichen Umsetzung auf. - Austausch und Impulse aus der kommunalen Praxis
Ob in Ihrer Kommune erste Maßnahmen zur Straßenraumumverteilung umgesetzt wurden, bereits ein strategischer Ansatz hierfür erarbeitet worden ist oder Sie noch am Anfang stehen: In interaktiven Formaten kommen Sie mit kommunalen Akteur*innen aus Ihrer Region ins Gespräch und profitieren vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Bitte beachten Sie: Da im Workshop auch die landesrechtliche Perspektive aufgegriffen werden, beachten Sie bitte, dass Teilnehmende aus dem Bundesland des Veranstaltungsortes (NRW) bei der Anmeldung priorisiert werden.
Weitere Workshops:
- 10.09.2026, Hannover (Niedersachsen)
- 01.10.2026, Potsdam (Brandenburg)
- 08.10.2026, Neumünster (Schleswig-Holstein)
- 26.11.2026, Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern)
- 26.01.2027, Mainz (Rheinland-Pfalz)
- 02.02.2027, Kassel (Hessen)
Weitere Veranstaltungen sind in folgenden Städten geplant. Die Anmeldungen werden nach und nach freigeschaltet:
- Nürnberg, Bayern
- Leipzig, Sachsen
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt (Februar 2027)
- N.N., Baden-Württemberg
- N.N., Saarland
- N.N., Thüringen
