Eine blonde Frau im Rollstuhl steht am barrierefreien Bahnsteig vor einer blau-gelben Bahn.
Foto: apeyron/istockphoto.com

Förderung für den ÖPNV

Fördermittel rund um Bahnen, Busse und Infrastruktur

Vom barrierefreien Ausbau von Haltestellen bis zum Kauf neuer Busse: Hier finden Sie eine Übersicht über die ÖPNV-Förderungen des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Neue, umweltfreundliche Busse, flexible Tarifmodelle oder der Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur: Das Land Baden-Württemberg fördert den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einer Reihe von Förderprogrammen, die sich vor allem an Städte und Gemeinden, kommunale Aufgabenträger des ÖPNV, Verkehrsunternehmen, Zweckverbände und Verbundorganisationen richten. Aber auch ehrenamtlich getragene Bürgerbusse und andere Gemeinschaftsverkehre unterstützt das Land mit der Busförderung und dem Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale.

Die Förderprogramme im Überblick

Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

  • Was wird gefördert?
    Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Kommunaler Straßenbau (KStB), Rad- und Fußverkehr (RuF).
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Im Bereich ÖPNV vor allem Gemeinden und Landkreise, Kommunale Zusammenschlüsse – insbesondere Zweckverbände, Vorhabenträger des ÖPNV und sonstige Verkehrsunternehmen
  • Weitere Informationen zur Förderung nach dem LGVFG finden Sie hier.

Förderprogramm Flex-Abo (flexible Zeitkarten)

  • Was wird gefördert?
    Konzepte und Maßnahmen zur Implementierung von flexiblen Tarifmodellen in bestehende Tarifsysteme.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNVs in Baden-Württemberg gem. § 6 ÖPNVG.

Weitere Informationen zum Förderprogramm Flex-Abo (flexible Zeitkarten) finden Sie hier.

Förderprogramm Haltestellenerfassung

  • Was wird gefördert?
    Die Erfassung aller ÖPNV- und SPNV-Haltestellen im Land hinsichtlich ihrer baulichen Situation nach den Kriterien des DELFI-Kataloges, um in den Fahrgastinformationssystemen Informationen zu barrierefreien Wegen bereitstellen zu können.
  • Wer kann eine Förderung erhalten: kommunale Aufgabenträger des ÖPNVs in Baden-Württemberg sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
  • Weitere Informationen zum Förderprogramm Haltestellenerfassung finden Sie hier.

Regiobuslinien

  • Was wird gefördert?
    Mit dem Regiobus-Förderprogramm bezuschusst das Land attraktive Regiobuslinien, die auf Basis des landesweiten Stundentakts einen sinnvollen Lückenschluss bei einem fehlenden Schienenverkehr gewährleisten.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
  • Weitere Informationen zur Förderung der Regiobuslinien finden Sie hier.

Linienbusse

  • Was wird gefördert?
    Die Ersatz- und Erstbeschaffung von neuen Linienbussen.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehr in Baden-Württemberg betreiben; Nahverkehrsunternehmen, die im Besitz einer entsprechenden Liniengenehmigung in Baden-Württemberg sind und nach dieser Richtlinie förderfähige Fahrzeuge beschaffen; Auftragsunternehmer solcher Verkehrsunternehmen.
  • Weitere Informationen zur Busförderung finden Sie hier.

Bürgerbusse

  • Was wird gefördert?
    Die Neu- und Ersatzbeschaffung von Bürgerbussen.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    (Bürgerbus-)Vereine, Verkehrsunternehmen, Kommunen, Landkreise.
  • Weitere Informationen zur Busförderung finden Sie hier.

Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale für ehrenamtlich getragene Verkehre im ÖPNV

  • Was wird gefördert?
    Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Verwaltungs- und Sachkosten; Gebühren; Ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie sonstigen ehrenamtlichen Personen; Anmietung eines Fahrzeugs; Versicherungen, die unmittelbar mit dem ehrenamtlich betriebenen Verkehrsangebot in Verbindung stehen (Bsp. Haftpflicht für ehrenamtliches Personal; ausgenommen: KFZ-Versicherungen); Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen einschließlich Ehrungen.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Kommunale Körperschaften, Gemeinden, eingetragene Vereine.
  • Weitere Informationen zum Förderprogramm Verwaltungskostenpauschale finden Sie hier.

Förderprogramm On-Demand Verkehre

  • Was wird gefördert?
    Mit dem Förderprogramm On-Demand Verkehre werden die kommunalen Aufgabenträger bei der Einrichtung und dem Betrieb von flexiblen und bedarfsorientierten On-Demand-Angeboten finanziell unterstützt.
  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Antragsberechtigt sowie Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG und kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion des Aufgabenträgers übertragen bekommen haben.
  • Weitere Informationen zum Förderprogramm On-Demand Verkehre erhalten Sie hier.

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