Mit dem Förderprogramm „Elektromobilitätszonen" können Kommunen ganz einfach die nächsten Schritte in Richtung lebenswerterer Städte durch Elektromobilität gehen: weniger Verkehrslärm, weniger Schadstoff- und Treibhausgas-Emissionen, Vielfalt bei den Mobilitätsangeboten.
Zwei Ansätze können gefördert werden
Das Förderprogramm bietet zwei Ansätze: Der erste fördert die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen, mit denen Kommunen konkreter in das Thema Elektromobilitätszonen einsteigen können. Hier sind unter anderem Förderungen von bis zu 80 Prozent der Auftragskosten für Projektkonkretisierungen, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzeptionen möglich.
Der zweite Ansatz fördert die Umsetzung von konkreten, investiven Maßnahmen, wie der Einrichtung von öffentlicher und nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur oder der Anschaffung von vollelektrischen Sharing-Fahrzeugen. Bei öffentlicher Ladeinfrastruktur sind Förderquoten von bis zu 75 Prozent möglich mit maximal 40.000 Euro pro Ladepunkt. Bei nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur sind es noch bis zu 40 Prozent für Kommunen und Unternehmen.
Bürger:innen mitnehmen
Bei beiden Ansätzen werden gleichermaßen auch begleitende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung gefördert. Dadurch können die Elektromobilitätszonen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigen und ihre Vorteile können einfacher vermittelt werden. Bie diesen Maßnahmen können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, bis maximal 50 Prozent der insgesamt beantragten Fördersumme.
Sprechstunde für Interessierte
In dieser Online-Sprechstunde haben die Teilnehmer:innen aus den Kommunen die Möglichkeit, ihre Fragen zum Förderprogramm „Elektromobilitätszonen" an die Fachreferent:innen aus dem Team „Nachhaltige Mobilität" der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) zu stellen.