Workshop – bis

Betriebliches Mobilitätsmanagement in Kommunen und Regionen

Wie können Kommunen Betriebliches Mobilitätsmanagement stärken?

Wann
bis
Wo
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Wer
Deutsche Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) e.V.

Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) ermöglicht es Betrieben, die Mobilität an und zu ihrem Standort zu optimieren und umwelt- und klimaschonender zu gestalten. Dabei unterstützen die Betriebe ihre Beschäftigten sowie weitere Zielgruppen bei der Veränderung ihres Mobilitätsverhaltens, indem sie verkehrliche Rahmenbedingungen gezielt und systematisch verbessern. Im Zentrum stehen stets die individuellen Mobilitätsbedürfnisse.

Besonders gut und nachhaltig gelingt BMM dann, wenn die Betriebe bei ihrem Engagement nicht auf sich allein gestellt sind, sondern sich mit anderen Betrieben austauschen. Hier können Kommunen und andere öffentliche Akteure Betriebe sehr wirksam unterstützen. So kann Betriebliches Mobilitätsmanagement zu einem wichtigen Baustein der kommunalen Mobilitätswende werden. 

Diese strategische Unterstützung von BMM erfordert jedoch Know-how. Daher bietet die DEPOMM in Kooperation mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im November den dreitägigen Lehrgang "Strategisches Betriebliches Mobilitätsmanagement in Kommunen und Regionen" an. 

Die Hauptziele des Lehrgangs sind, die Teilnehmenden dazu zu befähigen …

  • zum einen, ein Betriebliches Mobilitätsmanagement innerhalb der eigenen, kommunalen Einrichtung zu entwickeln und umzusetzen,
  • zum anderen, Maßnahmen zur strategischen Unterstützung von Betrieben vor Ort beim BMM zu planen und in die Umsetzung zu bringen
  • eigene Aktivitäten im Bereich des BMM intern und extern angemessen zu kommunizieren

Zielgruppen des Lehrgangs

Zielgruppen des Lehrgangs sind in erster Linie Beschäftigte aus Städten, Gemeinden, Landkreisen und regionalen Institutionen aus Baden-Württemberg, vor allem aus folgenden Bereichen Mobilitätsmanagement, Verkehrsplanung, Klimaschutz und Wirtschaftsförderung. Darüber hinaus können auch Beschäftigten aus Verkehrsunternehmen und -verbünden, IHKs, Handwerkskammern, Energie- und Klimaschutzagenturen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen am Lehrgang teilnehmen.

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